AGB
Anlagenordnung, Geschäfts- und Spielbedingungen 1.Öffnungszeiten
3. Allgemeine Benutzungsvorschriften 4. Haftung - Eltern bzw. Aufsichtspersonen haften für die von ihren Kinder bzw. Aufsichtspflichtigen verursachten Schäden, ohne dass es dazu des nachweisens eines Verschuldens bedarf - Das Betreten der Anlage und Plätze mit Schraubstollen ist untersagt. Für eventuelle Schäden durch Benutzung von Schraubstollen haftet der Träger dieser Schuhe. 7. Zuwiderhandlungen 11. Salvatorische Klausel
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